Allgemeine Information

Sie haben sich für eine Jagdreise im Ausland entschieden. Um unnötige Pannen während der Jagdausübung im Zielland zu vermeiden, sollte einiges in Bezug auf Ausrüstung in der Vorbereitungsphase berücksichtigt werden. Nicht selten ist auch der Jagderfolg von der richtig gewählten Ausrüstung abhängig.

Insbesondere wichtig ist das für Jäger, die im Frühjahr oder Herbst in Sibirien oder im Hochgebirge Weidwerken wollen. Diese Jagden finden hauptsächlich in einer Wildnis statt, die mehrtägige Jagdtouren außerhalb des Camps notwendig machen. Eine "goldene Regel" bei solchen Jagden lautet: eine qualitativ hochwertige Ausrüstung zusammenstellen und nur so viel mitnehmen, wie tatsächlich nötig ist. Dieses Merkblatt soll Ihnen dabei helfen und Richtlinie Ihrer Vorbereitung zu einer solchen Jagd sein.

 

BEKLEIDUNG
Bei der Auswahl der Bekleidung sollte das so genannte Zwiebelschalenprinzip gelten. Das bedeutet: Mehrere, leichte und bequeme Schichten von Kleidung sind besser als ein schweres und dickes. Bei großen Temperaturunterschieden kann man dann die Bekleidung während der Jagdausübung dem Wetter entsprechend anpassen. Immer mehr an Bedeutung für eine aktive Jagd gewinnen Kleidungsstücke aus leichten und funktionellen Mikrofasern wie z.B. Fleete. Sie sind extrem leicht, warm, atmungsaktiv, elastisch und trocknen sehr schnell. Hosen und Jacken werden heute in Mehrschichtsverfahren gefertigt. Zumeist sind das Materialien aus Polyester, Fleete, Polyamid und verschiedenen Membranen, die isolieren sowie regen- und winddicht sind. In Kombination mit Gore-tex eignen sich diese Materialien am besten für die Wildnisjagden. Wichtig ist bei Kleidung mit Gore-tex, dass man darunter Kunstfasermaterialien trägt, keinesfalls jedoch Baumwolle oder Wolle. Eine atmungsaktive und wasserdichte Mütze mit Ohrenklappen ist ein weites wichtiges Kleidungsstück. Besonders wichtig ist die Unterwäsche. Zu empfehlen sind Stücke aus Kunstfasern, die kaum Feuchtigkeit aufnehmen, sondern sie in die oberen Kleidungsstücke weiterleiten. Socken sollten am besten aus einem weichen Kunstfaser-/Wollgemisch sein. Das Prinzip besteht einfach daran, die entstehende Feuchtigkeit vom Körper wegzunehmenden und diesen zu isolieren, damit er immer trocken bleibt. Bei dem Schuhwerk ist die Wahl nach dem Jagdgebiet zu treffen. Für die Bergjagd empfehlen sich wasserfeste Schnürstiefel aus Leder oder Kombination aus Codura und Leder mit langem Schaft und starker, griffiger Profilsohle. Auch hier sehr wichtig ist, dass die Fußfeuchtigkeit gut entweichen kann.

 

AUSRÜSTUNG
Als Gepäckstück empfehlen sich strapazierfähige Reisetaschen und Seesäcke, die sich bei dem Transport ins Revier mit dem Geländewagen, Pferd, Boot oder Hubschrauber leicht verstauen lassen.

Ein Tagesrucksack, den man während des Fluges als Handgepäck benutzt, ist nicht zu vergessen, ebenso ein Schlafsack für Übernachtungen im Außencamp oder Zelt.

 

ALLGEMEINES
Wechselkleidung; kleine Reiseapotheke; Toilettenpapier; Plastiksäcke, evtl. ein Stück vom Gartenschlauch (1/2 Zoll) sowie eine Nylonschnur und Klebeband zum Schutz vor Beschädigungen beim Trophäentransport; zusammenlegbarer Pirsch- und Zielstock; Mündungsschoner; Taschenlampe; Feldflasche; Jagdmesser; Fotoapparat; Reisewecker; Essbesteck; eventuell etwas Schokolade, Vollkornriegel, Kekse oder Wurst als Notproviant.

 

Besonders wichtig bei der Jagd im Gebirge:

Sonnenbrille und Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor.

Für den Waffentransport sollte ein leichter und abschließbarer Gewehrkoffer aus Aluminium oder Kunststoff gewählt werden. Die mitgeführte Waffe und die dazugehörige Munition müssen auf jeden Fall beim Einchecken am Flughafen deklariert werden und in getrennten verschließbaren Gepäckstücken abgegeben werden. Kammerstengel und Waffe auch trennen. Im Handgepäck dürfen keine Waffenteile mitgeführt werden.

Seit einiger Zeit gelten in der EU neue Bedingungen für den Waffentransport ins Ausland. Laut dieser Vorschrift muss bei der Ausfuhr ein Waffenausfuhr-Dokument (INF 3) dem Zoll vorgelegt werden. Dieses Dokument lassen Sie sich bitte von Ihrem zuständigen Zollamt ausstellen.

Die Einfuhr der Waffe in das Jagdland ist nur mit einer Waffeneinfuhrgenehmigung möglich. Diese wird durch den jeweiligen Jagdveranstalter beim Innenministerium des Jagdlandes beantragt und bei der Einreise dem Zoll vorgelegt.

 

Jagdschein und WBK sind nicht zu vergessen!

 

Für den Trophäentransport ist jeder Jagdgast selbst verantwortlich. Daher sollten die Trophäen bei der Rückreise aus dem Jagdgebiet nach Möglichkeit gleich mitgenommen werden. Nur wenn die Einfuhr der Trophäe in das Heimatland einer besonderen Einfuhrgenehmigung bedarf, wird diese dem Jagdgast auf seine Kosten nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten nachgeschickt.

Für die Einfuhr von Jagdtrophäen in die EU gelten folgende Bedingungen:
Jagdtrophäen, die ausschließlich aus Knochen, Hörnern, Klauen, Geweihen und Zähnen bestehen, müssen gründlich abgekocht werden und dürfen keinerlei Fleischreste aufweisen. Außerdem müssen sie gründlich mit Wasserstoffperoxyd (H2O2) desinfiziert worden sein. Jagdtrophäen, die ausschließlich aus Häuten bestehen, müssen entweder vollkommen durch gesalzen, gesalzen und getrocknet oder gegerbt sein.

Alle Jagdtrophäen müssen einzeln in durchsichtige und verschlossene Plastiksäcke verpackt werden (daher genügend Verpackungsmaterial mitnehmen). Sie müssen mit einem Veterinärzeugnis versehen werden, das vom zuständigen Veterinäramt des Jagdgebietes ausgestellt und Ihnen ausgehändigt wird.

Am 1.06.1997 ist ein neues Artenschutzrecht der Europäischen Union in Kraft getreten. Die neue Verordnung regelt die Einfuhr von Trophäen bedrohter Tierarten in die EU-Länder.
Im Anhang A des Artenschutzrechtes sind Tierarten aufgeführt, die als von der Ausrottung bedroht gelten. Alle Arten, die im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) auf Anhang I aufgeführt sind, sind in Anhang A der EU-Verordnung präsent. Außerdem sind im Anhang A einige Tierarten aufgeführt, die im WA auf Anhang II geführt werden. In jagdlicher Hinsicht sind hier vor allem Braunbär, sowie Luchs und Wolf von Bedeutung. Für Ausfuhr dieser Trophäe ist eine entsprechende Ausfuhrgenehmigung (CITES) des Jagdlandes erforderlich, die von dem Veranstalter vor Ort bei der jeweiligen staatlichen Naturschutzbehörde beantragt wird.

 

Für die Einfuhr einer solchen Trophäe in die EU-Länder ist ebenfalls eine CITES-Einfuhrgenehmigung erforderlich, bitte Fragen Sie nach im Ihrem Heimatland. In Deutschland wird diese beim Bundesamt für Naturschutz (BfN), Gruppe I.1 (Artenschutzvollzug), Konstantinstr. 110, 53179 Bonn (Tel. 0228 / 954 34 46) aufgrund des Ausfuhrdokumentes (wird als Fax-Sendung akzeptiert) ausgestellt.

Die Einfuhrgenehmigung muss dem Zoll im Original vorgelegt werden. In Deutschland gelten seit kurzem diesbezüglich verschärfte Bedingungen: Sollte beim Eintreffen solcher Trophäe bei der Zollabfertigung keine CITES-Einfuhrgenehmigung vorliegen, kann diese unwiderruflich beschlagnahmt und eingezogen werden. Eine Beantragung der Genehmigung nach der Einfuhr der Trophäe ist nicht mehr möglich.

Die Trophäen von Wildarten, die auf Anhang B (z. B. Argali) aufgeführt sind, erfordern in Deutschland kein Einfuhrdokument des Bundesamtes für Naturschutz. Es reicht eine Original-Ausfuhrgenehmigung des Jagdlandes, die zusammen mit einer Fotokopie dem Zoll vorgelegt wird. Diese vom Zoll abgestempelte und an den Einführer zurückgegebene Kopie ist dann das gültige Einfuhrdokument.